0. Einführung
1. Grundsätzliches zur Internetethik
2. Internetaktivitäten, deren Verbot generell sinnvoll erscheint
3. Herwart Holland-Moritz: Eine Stimme aus Deutschland für grenzenlose Meinungsfreiheit
4. Die technischen Gegebenheiten und ihre ethische Problematik
5. Rechtliche Situation in Deutschland
6. Ethische Bewertung


7. Resümee
7. 1. Schlußfolgerungen
7. 2. Aus kirchlicher Perspektive


8. Literatur



7. Resümee



7. 1. Schlußfolgerungen


Eine generelle obligatorische Filterung des Internets ist abzulehnen, da dadurch die Kommunikationsfreiheit erheblich behindert wird.
Damit verbunden ist das Labeling von Webseiten ebenso schädlich, da es die Filterung des Netzes unterstützt und somit ebenfalls die Kommunikationsfreiheit gefährdet.
Zwar können Filterprogramme, die auf Negativlisten basieren, dem Angebot an existierenden Seiten immer nur hinterherhinken und Programme, die auf Keyword-Listen basieren, werden immer auch sinnvolle Seiten filtern, trotzdem aber können solche Filterprogramme auf dem heimischen PC eingesetzt werden, um jüngere Kinder vor unerwünschten Webseiten zu schützen. Den Eltern muß dabei immer bewußt sein, daß ihr Kind trotz Filter auf gefährliche Webseiten stoßen kann. Eine verantwortete Medienerziehung ist daher unerläßlich. Das Programm sollte durch die Eltern einzelne Kategorien erlauben und auch generell abzustellen sein. Die Eltern müssen sich außerdem darüber im klaren sein, daß ihr Kind früher oder später in der Lage sein wird, das Programm auszuhebeln. Für die frühe Medienerziehung ist eventuell ein völlig abgeschlossenes Kinder-Netz sinnvoll.
Auch bei der beruflichen Nutzung des Internets ist gegen eine Filterung des Netzes nichts einzuwenden, die sich ja ebenfalls ausschließlich auf die Rechner der jeweiligen Firma beschränkt. In diesem Fall hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, daß seine Angestellten während der Arbeitszeit nicht auf Kosten der Firma etwa Pornographie konsumieren.


Die Sperrung einzelner rechtswidriger Internetseiten in einem transparenten rechtsstaatlichen Verfahren ist grundsätzlich nicht problematisch, allerdings stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit, da die Sperrungen mit annehmbaren bis geringem Aufwand durch die Nutzer umgangen werden können. Daher scheint eine solche Sperrung eher nicht angeraten zu sein.


Nach dem von Hausmanninger vorgeschlagenen Konzept der unterschiedlichen Binnenmoralen müssen rechtswidrige Netzinhalte aber nicht innerhalb des Geltungsbereichs der deutschen Justiz geduldet werden. Innerhalb Deutschlands kann daher jeder rechtswidrige Inhalt durch den Staat von den Servern entfernt werden. Auch folgt aus dem angeratenen Verzicht, rechtswidrige oder verfassungsfeindliche Seiten im Ausland zu blockieren, keineswegs die Anerkennung deren Rechtmäßigkeit in Deutschland. Etwaige Rechtsgeschäfte die auf nach deutschem Recht illegalen Seiten getätigt wurden, können daher natürlich in Deutschland keine Gültigkeit besitzen und dementsprechend auch nicht mit Hilfe der deutschen Justiz durchgesetzt werden.


Eine weltweite Verständigung über die von Hausmanninger angedachte Internetmoral auf Basis der Überlegungen zum Weltethos und über die transnationale Strafverfolgung illegaler Webinhalte ist wünschenswert.


Da unbestreitbar Gefahren für Kinder im Internet bestehen, müssen diese durch eine durchdachte Medienerziehung zur Medienkompetenz befähigt werden. So wie Kinder Verkehrsregeln lernen müssen und mit dem Fernsehen umzugehen lernen, müssen sie die altersspezifischen Regeln zum Umgang mit dem Internet lernen, sobald sie an dessen Nutzung herangeführt werden.




7. 2. Aus kirchlicher Perspektive


Es hat sich gezeigt, daß die lehramtlichen Vorstellungen, wie mit Pornographie und Gewaltdarstellungen in den herkömmlichen Medien umgegangen werden soll, sich nicht auf das neue Medium Internet übertragen lassen. Trotzdem bleibt der Anspruch der Kirche berechtigt, daß Inhalte wie beispielsweise Pornographie und Gewaltdarstellungen abzulehnen sind. Weil es aber technisch unmöglich ist, diese Inhalte gänzlich zu verhindern, ist es die Aufgabe der Kirche (und jedes Christen als Teil der Kirche), die christliche Werte gesellschaftlich zu verbreiten. Zwar wird es immer Konsumenten von fragwürdigen Angeboten geben, unsere Aufgabe als Christen ist es dabei aber, den Einfluß solcher Angebote gering zu halten. In einer marktwirtschaftlich organisierten Gesellschaft können durch gebündelte Macht der Konsumenten große Unternehmen gehindert werden, mit fragwürdigen Angeboten finanziellen Gewinn zu erwirtschaften. Praktisch könnte etwa die Telekomtochter T-Online durch Boykott-androhungen davon abgehalten werden, “Erotik”-Angebote über ihre Seite zu verkaufen, ein Porno-Händler jedoch, der sich auf diesen Bereich spezialisiert hat, kann an seinem Geschäft nicht gehindert werden (solange er nicht gegen geltende Gesetze verstößt.
Die größte Aufgabe der Kirche dürfte aber darin liegen, ihre ethischen Werte zu vermitteln und Eltern dabei zu unterstützen, ihre Kinder nach christlichen Werten zu erziehen. Dafür muß die Kirche im Bereich des Internets Kompetenz erlangen und sich technisch und inhaltlich auskennen, um im gesellschaftlichen Dialog ernstgenommen zu werden. Nur dann kann es ihr gelingen, die Entwicklung des Internets, die sich nach menschlichem Ermessen nicht mehr auhalten läßt, nach unseren Werten mitzugestalten.